Fachkraft für Arbeitssicherheit

In der heutigen beruflichen Landschaft gewinnt das Thema Arbeitssicherheit zunehmend an Bedeutung.
Gesetzesvorgaben verpflichten Arbeitgeber nun dazu, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter aktiv zu gewährleisten.

In dieser Hinsicht sind wir die ideale Anlaufstelle.

Unsere Erfahrung als externe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit hilft Ihrem Unternehmen.

In einer sich ständig weiterentwickelnden Arbeitswelt kann das schnell zu einer großen Herausforderung werden. Denn die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Arbeitssicherheit werden regelmäßig erweitert und ergänzt. Trotzdem wird vor Ort am Arbeitsplatz erwartet, dass alle Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen stets konsequent umgesetzt werden. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien drohen hohe Bußgelder. Die einfachste Lösung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist die Beauftragung einer externen Fachkraft für das Thema Arbeitssicherheit. Wir sind deutschlandweit auf diesem Gebiet als etablierte Experten tätig. Unsere Sicherheitsfachkräfte unterweisen Ihre Mitarbeiter und vermitteln auf einfache und verständliche Art und Weise den sicheren Umgang am Arbeitsplatz. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten sich immer an die neuesten und aktuellen Richtlinien zum Thema Sicherheit im Betrieb halten.

Auch führen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßige Begehungen in Ihrem Unternehmen durch. So können sie schnell und mit geübtem Auge mögliche Sicherheitsmängel oder eventuelle Unfallrisiken präventiv vermeiden.

Erste Beratung

Wir stehen gerne Rede und Antwort für alles zum Thema Arbeitssicherheit. Unsere Experten sind stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzeslage. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Vor-Ort-Betreuung

Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter sich an die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Thema Arbeitssicherheit halten. Unsere Experten unterweisen alle Beteiligten in einer klaren und verständlichen Art, damit das Thema Sicherheit die Wichtigkeit bekommt, die es verdient. Selbstverständlich versuchen wir dabei stets, den aktuellen Tagesbetrieb in Ihrem Unternehmen nicht zu stören.

Umfassende Dokumentation

Eine entscheidende Komponente unserer Tätigkeit liegt in der präzisen Dokumentation unserer Schulungsmaßnahmen. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Beteiligten korrekt zum Thema Arbeitssicherheit geschult wurden. Auch bei unseren Begehungen stellen wir sicher, dass auf alle etwaigen Sicherheitsrisiken in unserem Bericht hingewiesen wird. Darüber hinaus erstellen wir einen umfassenden und detaillierten Jahresbericht, der unsere Arbeit über das gesamte Kalenderjahr zusammenfasst.

Unser Angebot beinhaltet

  • Beratung zum Thema Arbeitsschutz
  • Risikohinweise und Unfallverhütung
  • Regelmäßige Begehungen vor Ort
  • Sicherheitsunterweisung aller Mitarbeiter
  • Detaillierte Untersuchung vergangener Unfälle
  • Überprüfung der eingerichteten Maßnahmen auf deren Wirksamkeit
  • Professionelle Erstellung eines umfassenden Jahresberichtes

Häufige Fragen

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird benötigt, wenn Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Anzahl der Beschäftigten und die Art der ausgeführten Tätigkeiten. Gesetzliche Vorschriften legen fest, ab welcher Mitarbeiteranzahl eine solche Fachkraft erforderlich ist. Unternehmen sollten auch Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und die Notwendigkeit einer Fachkraft zu bestimmen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Land und Branche, weshalb es ratsam ist, sich mit den örtlichen Behörden oder Arbeitsrechtsexperten zu beraten. Letztendlich dient eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Im Unternehmen ist die Geschäftsführung oder der Arbeitgeber grundsätzlich für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit verantwortlich. Dies umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Sicherheitsbeauftragten unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten, insbesondere hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeiten, ihrer Ausbildung und ihrer Position innerhalb des Unternehmens.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) hat eine Vielzahl von Aufgaben, die sich auf die Beratung, Unterstützung und Überwachung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung konzentrieren. Diese Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und weiteren Vorschriften festgelegt. Hier sind die zentralen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Beratung und Unterstützung:

  • Beratung der Unternehmensleitung
  • Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln

Gefährdungsbeurteilung:

  • Durchführung und Bewertung 
  • Erstellung von Schutzmaßnahmen

Überwachung und Kontrolle:

  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
  • Unfalluntersuchungen

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

Dokumentation und Kommunikation:

  • Dokumentation von Maßnahmen
  • Kommunikation mit Behörden und Berufsgenossenschaften

Förderung des Sicherheitsbewusstseins:

  • Sensibilisierung der Belegschaft
Ein Arbeitsunfall muss grundsätzlich sofort dokumentiert und gemeldet werden, sobald er bekannt wird oder wenn er sich ereignet hat. Die genauen Anforderungen an die Dokumentation und Meldung von Arbeitsunfällen können je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und den internen Richtlinien des Unternehmens variieren.

Arbeitsschutzausschüsse (ASA) müssen gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Unternehmen gebildet werden, die regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte haben.

Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen Arbeitsschutzausschüsse (ASA) regelmäßig zusammentreten. Die genaue Häufigkeit der ASA-Sitzungen wird jedoch nicht explizit im Gesetz festgelegt, sondern es wird lediglich darauf hingewiesen, dass sie regelmäßig stattfinden sollen.

In der Praxis hat sich eine quartalsweise Durchführung der ASA-Sitzungen bewährt, was bedeutet, dass sie mindestens viermal im Jahr stattfinden sollten. Diese Frequenz ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen, die Diskussion aktueller Themen und Probleme im Arbeitsschutz sowie die Bewertung von Unfallberichten und anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen.

Die Wahl der genauen Termine und die Organisation der ASA-Sitzungen obliegen in der Regel dem Arbeitsschutzausschuss selbst, wobei eine rechtzeitige Ankündigung und Einladung aller Mitglieder sicherstellen sollte, dass sie an den Sitzungen teilnehmen können.

Auf einer Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzung sollen verschiedene Themen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Unternehmen besprochen werden. Die genauen Themen können je nach den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens variieren. Hier sind jedoch einige typische Themen, die auf einer ASA-Sitzung behandelt werden können:

  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
  • Umsetzung und Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfungen
  • Aktuelle Themen und Entwicklungen im Arbeitsschutz
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Sicherheitskultur und Mitarbeiterbeteiligung
  • Sonstige sicherheitsrelevante Themen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzmanagementsystems und dient dazu, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.

Sie bildet die Grundlage für die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen und trägt zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss gemäß den Arbeitsschutzgesetzen und -vorschriften in der Regel in folgenden Situationen erstellt werden:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeiten
  • Bei Änderungen am Arbeitsplatz
  • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Substanzen
  • Nach Arbeitsunfällen oder Vorfällen
  • Regelmäßig und systematisch

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Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Natürlich völlig unverbindlich.

Deutschlandweit aktiv

Seit Januar 2017 sind wir auch deutschlandweit für Sie aktiv. Ein erstes Kennenlernen findet hierbei telefonisch statt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Unser Berater Team

Bernd Fröhlich

Geschäftsführer
bf@befroe.de

Martin Eisen

Gefahrgutbeauftragter I
Fachkraft für Arbeitssicherheit

me@befroe.de

Natalie Penger

Marketing-Managerin
np@befroe.de

Pino Frankenstein

Gefahrgutbeauftragter
pf@befroe.de

Matthias Oelke

Gefahrgutbeauftragter
mo@befroe.de

Pino Frankenstein

Gefahrgutbeauftragter
MvK@befroe.de

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