Gemäß Kapitel 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) benötigen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, eine Grundunterweisung.
Dies umfasst:
Fahrzeugführer: Fahrer, die gefährliche Güter transportieren.
Verlader und Entlader: Personen, die für das Be- und Entladen von gefährlichen Gütern verantwortlich sind.
Verpacker: Personen, die gefährliche Güter verpacken oder verpackte gefährliche Güter umverpacken.
Versender: Personen, die gefährliche Güter zur Beförderung aufgeben.
Fahrzeughalter und Transportunternehmer: Unternehmen und Personen, die Fahrzeuge betreiben oder Transportunternehmen führen, die gefährliche Güter befördern.
Personen, die mit der Dokumentation befasst sind: Mitarbeiter, die Dokumente vorbereiten, prüfen oder verwalten, die für den Transport gefährlicher Güter erforderlich sind.
Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind: Dies kann auch Lagermitarbeiter und Disponenten umfassen, die die Lagerung und den Transport planen und organisieren.