Brennt es in einem Tunnel, wird aus einer überschaubaren Notfallsituation schnell eine Katastrophe. Eingeschränkte Zugänge, Rauchstau, hohe Temperaturen — Rettungskräfte arbeiten unter extrem erschwerten Bedingungen. Genau deshalb regelt das ADR seit 2010 verbindlich, welche Gefahrgüter durch welche Tunnel fahren dürfen. Das System heißt Tunnelbeschränkungscode — und es ist einfacher, als sein Name vermuten lässt.

Warum es das System überhaupt gibt
Vor 2007 gab es keine einheitlichen Regeln für Gefahrguttransporte in Tunneln. Spektakuläre Unfälle — etwa der Tauerntunnel-Brand 1999 mit zwölf Toten, ausgelöst durch einen mit Lacken beladenen LKW — zeigten, wie dringend einheitliche Vorschriften nötig waren. Mit der ADR 2007 wurde der Tunnelbeschränkungscode eingeführt, seit dem 1. Januar 2010 ist die Beschilderung in der EU verbindlich.
Die Kategorisierung basiert auf drei Hauptgefahren, die in Tunneln zu zahlreichen Opfern oder schweren Bauwerkschäden führen können: Explosionen, das Freiwerden giftiger Gase oder Flüssigkeiten und Brände. Stoffe in Tabelle A ADR 3.2 bekommen einen Code zugeordnet — er steht in Spalte 15 in Klammern unter der Beförderungskategorie.
Die fünf Kategorien
Tunnel werden in fünf Kategorien eingeteilt — A bis E. Je weiter hinten im Alphabet, desto strenger die Beschränkung:
- Kategorie A: Keine Beschränkung. Tunnel der Kategorie A werden nicht ausgeschildert. Jedes Gefahrgut darf passieren.
- Kategorie B: Verbot für Gefahrgüter, die zu einer sehr großen Explosion führen können — etwa bestimmte Stoffe der Klasse 1.
- Kategorie C: Verbot zusätzlich für Gefahrgüter mit großer Explosionsgefahr oder umfangreichem Freiwerden giftiger Stoffe.
- Kategorie D: Verbot zusätzlich für Gefahrgüter mit großer Brandgefahr.
- Kategorie E: Verbot für nahezu alle Gefahrgüter. Nur die Stoffe mit Code „(–)“ in Tabelle A dürfen passieren.
Die Hierarchie geht von oben nach unten: Ein Code „D“ bedeutet, dass die Ladung in D- und E-Tunneln verboten ist — Kategorien A, B und C darf sie passieren. Ein Code „E“ verbietet nur die Durchfahrt durch E-Tunnel.
Tank, lose Schüttung oder Versandstück — der Code ist nicht immer derselbe
Viele Stoffe haben zwei Codes — zum Beispiel „(D/E)“ bei Benzin (UN 1203). Der erste Buchstabe gilt für Beförderungen in Tanks oder loser Schüttung, der zweite für sonstige Beförderungen wie Versandstücke. Der Grund: Tank- und Schüttgutladungen enthalten größere Mengen an einem Ort, die Folgen eines Unfalls sind entsprechend schwerwiegender.
Benzin im Tankfahrzeug fällt deshalb unter den strengeren Code D — es ist in D- und E-Tunneln verboten. Benzin in Versandstücken fällt unter E — nur reine E-Tunnel sind tabu.
Was im Beförderungspapier stehen muss
Der Tunnelbeschränkungscode ist im Beförderungspapier einzutragen. Werden mehrere Gefahrgüter mit unterschiedlichen Codes geladen, gilt für die gesamte Beförderungseinheit der restriktivste Code. Wer hier den falschen Code einträgt — oder ihn ganz vergisst — riskiert nicht nur Beanstandungen bei einer Kontrolle, sondern kann im Einzelfall auch an der Durchfahrt gehindert werden.
Eine wichtige Ausnahme: Beförderungen, die unter die Freistellungen des Abschnitts 1.1.3.6 ADR fallen — etwa die 1000-Punkte-Regelung — unterliegen den Tunnelbeschränkungen nicht. Wer also unterhalb der 1000-Punkte-Grenze fährt, unterliegt den Tunnelbeschränkungen grundsätzlich nicht.
Vor Ort werden die Tunnel mit dem Verbotszeichen 261 der StVO und einer Zusatztafel mit dem entsprechenden Großbuchstaben gekennzeichnet. Die Beschränkungen können tageszeitabhängig sein — der Hamburger Elbtunnel ist beispielsweise tagsüber Kategorie E, nachts gelten andere Bedingungen.
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Wer legt die Kategorien fest?
In Deutschland sind die Bundesländer für die Kategorisierung der Tunnel auf ihrem Gebiet zuständig. Das Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht eine zusammenfassende Übersicht aller gemeldeten Beschränkungen. Verbindlich ist allerdings stets die vor Ort angebrachte Beschilderung.
Das sollten Sie mitnehmen
Der Tunnelbeschränkungscode regelt, welche Gefahrgüter durch welche Tunnelkategorien fahren dürfen — fünf Stufen von A (keine Beschränkung) bis E (nahezu alle Gefahrgüter verboten).
Die Kategorisierung baut auf drei Hauptgefahren auf: Explosionen, Freiwerden giftiger Stoffe und Brände. Mit jeder höheren Kategorie werden zusätzliche Gefahrenszenarien berücksichtigt und weitere Stoffe ausgeschlossen.
Den Code finden Sie für jedes Gefahrgut in Tabelle A Spalte 15 des ADR. Bei mehreren Stoffen gilt der restriktivste Code für die gesamte Beförderungseinheit.
Bei Codes wie „(D/E)“ gilt der erste Buchstabe für Tank- und Schüttgutbeförderungen, der zweite für Versandstücke. Tanktransporte werden grundsätzlich strenger behandelt.
Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR — etwa die 1000-Punkte-Regelung — heben die Tunnelbeschränkungen auf.
Verbindlich ist immer die Beschilderung vor Ort. Tunnelbeschränkungscodes können zeitabhängig sein.