Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist die Pflichtinformation für jedes gefährliche Produkt — vom Reinigungsmittel bis zum Industrieklebstoff. Wer dieses Dokument nicht versteht, kann weder eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen noch seine Mitarbeiter korrekt unterweisen. Im schlimmsten Fall fehlt im Notfall genau die Information, von der eine korrekte medizinische Behandlung abhängt.

Was das SDB ist — und warum es so aufgebaut ist

Das Sicherheitsdatenblatt ist nach Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) für Stoffe und Gemische mit gefährlichen Eigenschaften grundsätzlich vorgeschrieben. Der Lieferant muss es kostenlos und in der Sprache des Empfängerlandes mitschicken — und zwar bei der ersten Lieferung sowie nach jeder Auslösung der Aktualisierungspflicht (etwa neuen Erkenntnissen oder geänderten Beschränkungen). Die Übermittlung muss aktiv erfolgen — ein passiver Hinweis auf ein Download-Portal wird in der Praxis häufig als unzureichend angesehen.

Der Aufbau ist europaweit einheitlich: 16 Abschnitte in einer festgeschriebenen Reihenfolge. Genau diese Standardisierung macht das SDB im Betrieb so wertvoll. Wer einmal verstanden hat, wo welche Information steht, findet sich auch in vielen internationalen Datenblättern schneller zurecht. Man kann diese 16 Punkte grob in Funktionsblöcke gliedern: Identifikation und Gefahren (1–3), sicherer Umgang (4–8), physikalische Daten (9–12) sowie Entsorgung und Transport (13–16).

Die 16 Abschnitte im Schnelldurchlauf

Hier die Übersicht, damit Sie nicht mehr raten müssen, was sich hinter den römischen Ziffern verbirgt:

Wo Sie im Alltag wirklich hinschauen müssen

In der Praxis brauchen Sie selten alle 16 Abschnitte gleichzeitig. Drei sind aber unverzichtbar.

Abschnitt 2 liefert die Einstufung — also die Antwort auf die Frage, ob ein Stoff überhaupt ins Gefahrstoffverzeichnis gehört und welche H-Sätze darin auftauchen. Abschnitt 8 nennt die Arbeitsplatzgrenzwerte und die erforderliche Schutzausrüstung; ohne diese Angaben lässt sich keine belastbare Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 schreiben. Abschnitt 14 ist der Brückenabschnitt zum Transport — wer den Stoff versendet, holt sich von dort UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe.

Wichtig ist außerdem das Datum in Abschnitt 16. Sicherheitsdatenblätter werden regelmäßig aktualisiert, wenn sich Einstufung, Rezeptur oder Rechtslage ändern. Ein Datenblatt aus 2018 mit aktueller Lieferung ist ein Warnsignal — Lieferanten sind verpflichtet, neue Versionen kostenlos nachzureichen.

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