Eine Kiste Wein ist Gefahrgut? Ein Karton Whisky? Bei diesen Fragen herrscht bei vielen gefährliches Halbwissen — und in der Praxis werden im Handel mit Spirituosen jeden Tag Sendungen falsch deklariert. Die Regel ist klar: Es kommt auf den Alkoholgehalt an.

Die drei Stufen im Alkoholrecht

Das ADR unterscheidet drei klar abgegrenzte Bereiche — und in jedem gelten andere Regeln.

Unter 24 Vol-%: kein Gefahrgut

Bier, Wein, Sekt, die meisten Liköre und nahezu alle handelsüblichen Mischgetränke fallen unter diese Grenze. Nach der Sondervorschrift 144 sind alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol-% komplett von den Gefahrgutvorschriften ausgenommen. Eine Palette Rotwein darf wie jede andere Konsumware versendet werden — ohne UN-Nummer, ohne Gefahrzettel, ohne Beförderungspapier.

24 bis 70 Vol-%: UN 3065 mit Erleichterungen

Hier wird es interessant. Whisky, Wodka, Rum, Cognac, Korn und die meisten Brände liegen typischerweise bei 37,5 bis 50 Vol-% — also klar in dieser Stufe. Die Einstufung: UN 3065 Alkoholische Getränke, Klasse 3, Verpackungsgruppe III, Tunnelcode (D/E).

Aber: Die Sondervorschrift 145 ADR sieht eine wichtige Erleichterung vor. Alkoholische Getränke mit 24 bis 70 Vol-% sind von den ADR-Vorschriften ausgenommen, solange sie in Gefäßen mit höchstens 250 Litern Fassungsraum befördert werden. Da Spirituosen in der Regel in Flaschen bis 1,5 Liter ausgeliefert werden, greift diese Befreiung bei nahezu jedem Endkunden-Versand. Wer dagegen Großgebinde über 250 Liter transportiert — etwa Fässer mit Whisky oder IBC mit Korn — ist voll im Gefahrgutrecht.

Über 70 Vol-%: voll Gefahrgut

Stroh Rum (80 Vol-%), Spiritus für Lebensmittelzwecke (95-96 Vol-%), bestimmte Absinth-Varianten oder reine Edelbrände — hier gibt es keine Erleichterungen durch Sondervorschriften mehr. Diese Stoffe sind als UN 3065 Klasse 3 mit Verpackungsgruppe II — also höhere Gefahreneinstufung klassifiziert. Sie unterliegen den vollen Gefahrgutvorschriften. Erleichterungen gibt es nur noch über die LQ-Regelung: Bis 5 Liter pro Innenverpackung darf in begrenzten Mengen mit reduzierten Anforderungen versendet werden.

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Was im Online-Handel oft schiefläuft

Drei Fehler tauchen besonders häufig auf.

Der erste: Versender denken, weil Wein und Bier ausgenommen sind, gilt das für alle alkoholischen Getränke. Wer einen 60-prozentigen Rum verschickt, fällt direkt unter UN 3065 — und wenn er das Gebinde-Limit überschreitet, ohne Erleichterung.

Der zweite: Die 70-Prozent-Grenze wird übersehen. Edelbrände, manche Spezialprodukte aus Brennereien und einige Imports liegen knapp darüber. Schon ein Vol-Prozent über der Grenze hebt das Produkt in die strengere Verpackungsgruppe II.

Der dritte: Im Luftverkehr gelten strengere Regeln als auf der Straße. Was per LKW unter SV 145 erleichtert ist, kann bei DHL Express, FedEx oder UPS Luftfracht als volles Gefahrgut behandelt werden. Wer international hochprozentig versendet, sollte das vorher abklären — sonst bleibt die Sendung im Hub.

Was Brennereien und kleine Hersteller beachten müssen

Wer als Brennerei oder Destillerie selbst versendet, hat zwei besondere Themen: Erstens die Rückführung leerer ungereinigter Gebinde, die ADR-rechtlich wesentlich strenger als gewöhnlicher Abfall behandelt wird — größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten unterliegen zusätzlich der Gefahrstoffverordnung und gegebenenfalls dem Wasserhaushaltsgesetz.

Für reines Ethanol — etwa für technische, kosmetische oder pharmazeutische Zwecke — gilt, sondern UN 1170 (Ethanol oder Ethanollösung). Auch hier gibt es Freistellungen basierend auf dem Verwendungszweck und der Potenz.

Das sollten Sie mitnehmen

Bis 24 Vol-%: kein Gefahrgut. Wein, Bier, Sekt, Liköre — Versand wie normale Konsumware.

24 bis 70 Vol-%: UN 3065, Klasse 3, Verpackungsgruppe III. Erleichterung nach Sondervorschrift 145 in Gebinden bis 250 Liter. Praktisch fast alle Endkunden-Spirituosen-Sendungen.

Über 70 Vol-%: UN 3065, Klasse 3, Verpackungsgruppe II. Voll im Gefahrgutrecht. Nur LQ-Erleichterung bis 5 Liter pro Innenverpackung.

Reines Ethanol ist UN 1170 — andere Kategorie, andere Regeln. Nicht mit Getränken verwechseln.

Im Luftverkehr gelten strengere Regeln. Was auf der Straße ausgenommen ist, kann in der Luft Gefahrgut sein — vorher abklären.