Gefahrgutunterweisung nach ADR 1.3
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, benötigen Sie per Gesetz vorher eine Unterweisung nach ADR 1.3.
Das hört sich erstmal kompliziert an, aber keine Sorge:
Das Gefahrgutbüro Fröhlich hilft schnell und unkompliziert!
„ADR“ ist die französische Abkürzung für das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Wir bringen Ihnen alles bei, was Sie und Ihre Mitarbeitenden zu diesem Thema wissen müssen. Ganz einfach und bequem online in einer Schulung per Live-Webinar.
Gruppen ab 5 Personen können Sie gerne per E-Mail gesammelt anmelden: office@befroe.de
Für größere Gruppen ab 10 Teilnehmenden können individuelle Termine vereinbart werden. Schreiben Sie uns in diesem Fall auch gerne an office@befroe.de